Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen
§ 1 Anmeldung
(1) Die Anmeldung ist per Brief, Fax oder Email zu richten an:
IntensivSeminare
Frau Maren Fabian
Rittergut Kuhz-Ruhhof 4a
17268 Boitzenburger Land
(im Folgenden Veranstalter genannt)
Telefax: 039884-52262
Email: info@intensivseminare.net
Anmeldeformulare sind auf der Internetseite www.intensivseminare.net oder über ausgewählte Fachzeitschriften verfügbar.
(2) Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt hat. Unabhängig davon erteilt der Veranstalter eine Anmeldebestätigung.
§ 2 Seminargebühren und Fälligkeit
(1) Die Seminargebühr wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am (ersten) Veranstaltungstag fällig.
(2) Die Seminargebühr ist unter Angabe des gebuchten Seminars und des Teilnehmernamens / Firmennamens zu überweisen auf folgendes Konto:
Empfänger: Intensivseminare, Maren Fabian
Bankverbindung: Sparkasse Uckermark
BLZ: 170 560 60
Kontonummer: 300 00147 20
Verwendungszweck: Seminarname und Teilnehmername
§ 3 Dozenten
(1) Bei Verhinderung eines Dozenten hat der Veranstalter das Recht, diesen durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf den Einsatz eines bestimmten Dozenten besteht im Übrigen nicht.
§ 4 Kurzfristige Programmänderungen und Absage durch den Veranstalter
(1) Kann durch höhere Gewalt oder durch Gründe, die nicht dem Einflussbereich des Veranstalters unterliegen, ein Programmpunkt nicht durchgeführt werden, so hat der Veranstalter das Recht, diesen durch einen gleichwertigen Programmpunkt zu ersetzen. Über derartige Änderungen informiert der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich.
(2) Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, das Seminar abzusagen, wegen bspw. einer zu geringen Teilnehmeranzahl (spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn) oder Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichwertiger Gründe. Bei Absage des Seminars erstattet der Veranstalter umgehend die bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, etwas anderes gilt nur in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 5 Stornierungen
(1) Für die Stornierung von Teilnahmen, die dem Veranstalter gegenüber bis 14 Tage vor Durchführung des Seminars erklärt werden, berechnet der Veranstalter 50 % des Seminarteilnehmerentgelts. Für Stornierungen, die dem Veranstalter gegenüber zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden, berechnet der Veranstalter 100 % des Seminarteilnehmerentgelts. In beiden Fällen ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstalter maßgebend.
(2) Die Stornoerklärung bedarf der Textform (Fax oder Email ist ausreichend). Der Veranstalter bittet um Verständnis, dass eine telefonische Stornierung nicht erfolgen kann.
(3) Der Veranstalter bietet den Teilnehmern eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr an. Diese Umbuchungsmöglichkeit kann nur einmal wahrgenommen werden und gilt damit nicht für die Veranstaltung, auf welche umgebucht wurde. Die Umbuchung muss spätestens einen Monat vor Beginn des ursprünglich vom Teilnehmer gebuchten Seminars erfolgen. Anstelle der Umbuchung wird dem Teilnehmer vom Veranstalter die Möglichkeit eingeräumt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, welcher seinerseits den vollen Seminarpreis an den Veranstalter zu zahlen hat.
§ 6 Hotelbuchungen
(1) Sollte sich der Teilnehmer für ein Seminar angemeldet haben, welches außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfindet, hat der Teilnehmer selbst eine Hotelbuchung durchzuführen oder für seine Unterkunft vor Ort Sorge zu tragen.
(2) Bei Seminarveranstaltungen innerhalb Deutschlands hat der Veranstalter in der Regel ein gewisses Zimmerkontingent im Veranstaltungshotel geblockt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine diesbezügliche Zimmerreservierung selbst vorzunehmen und dem Hotel mitzuteilen, dass er Teilnehmer des Seminars des Veranstalters ist, denn nur dann kann der Teilnehmer von den ggf. günstigeren Buchungspreisen profitieren. Entsprechendes gilt für eventuelle Änderungen oder Stornierungen.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter schließt dem Teilnehmer gegenüber mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit seine Haftung für jeden Schaden aus, der nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatz 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Abänderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Seminarveranstaltung freizustellen, es sei denn, diese beruhten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Ausgegebene Skripten / Seminarunterlagen
In nahezu allen durchgeführten Seminaren gibt der jeweilige Dozent oder der Veranstalter ein Skript oder begleitende Arbeitsunterlagen aus. Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Skripten und Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
§ 9 Urheberrecht
(1) Die ausgegebenen Skripte und Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden allein den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Sie sind ausschließlich für den privaten Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des jeweiligen Dozenten vervielfältigt werden. Gleiches gilt, wenn der Veranstalter Urheber der ausgegebenen Unterlagen ist.
(2) Ton- und Bildaufzeichnungen sind nur nach Absprache gestattet.
§ 10 Datenschutz
Die dem Veranstalter im Rahmen der Anmeldung übermittelten Daten werden ausschließlich für den vertraglichen Zweck der Seminarteilnahme verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Teilnahmebescheinigungen
(1) Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer über seine Seminarteilnahme eine Bescheinigung aus. Diese wird den Teilnehmern am letzten Tag der Veranstaltung bzw. bei eintägigen Seminaren am Ende des Tages ausgegeben.
(2) Teilnehmern, welche bei der Ärztekammer zugelassen sind, stellt der Veranstalter eine Bescheinigung über die erworbenen Weiterbildungspunkte aus.
§ 12 Schlussbestimmung
Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Die Anmeldung ist per Brief, Fax oder Email zu richten an:
IntensivSeminare
Frau Maren Fabian
Rittergut Kuhz-Ruhhof 4a
17268 Boitzenburger Land
(im Folgenden Veranstalter genannt)
Telefax: 039884-52262
Email: info@intensivseminare.net
Anmeldeformulare sind auf der Internetseite www.intensivseminare.net oder über ausgewählte Fachzeitschriften verfügbar.
(2) Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt hat. Unabhängig davon erteilt der Veranstalter eine Anmeldebestätigung.
§ 2 Seminargebühren und Fälligkeit
(1) Die Seminargebühr wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am (ersten) Veranstaltungstag fällig.
(2) Die Seminargebühr ist unter Angabe des gebuchten Seminars und des Teilnehmernamens / Firmennamens zu überweisen auf folgendes Konto:
Empfänger: Intensivseminare, Maren Fabian
Bankverbindung: Sparkasse Uckermark
BLZ: 170 560 60
Kontonummer: 300 00147 20
Verwendungszweck: Seminarname und Teilnehmername
§ 3 Dozenten
(1) Bei Verhinderung eines Dozenten hat der Veranstalter das Recht, diesen durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf den Einsatz eines bestimmten Dozenten besteht im Übrigen nicht.
§ 4 Kurzfristige Programmänderungen und Absage durch den Veranstalter
(1) Kann durch höhere Gewalt oder durch Gründe, die nicht dem Einflussbereich des Veranstalters unterliegen, ein Programmpunkt nicht durchgeführt werden, so hat der Veranstalter das Recht, diesen durch einen gleichwertigen Programmpunkt zu ersetzen. Über derartige Änderungen informiert der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich.
(2) Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, das Seminar abzusagen, wegen bspw. einer zu geringen Teilnehmeranzahl (spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn) oder Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichwertiger Gründe. Bei Absage des Seminars erstattet der Veranstalter umgehend die bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, etwas anderes gilt nur in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 5 Stornierungen
(1) Für die Stornierung von Teilnahmen, die dem Veranstalter gegenüber bis 14 Tage vor Durchführung des Seminars erklärt werden, berechnet der Veranstalter 50 % des Seminarteilnehmerentgelts. Für Stornierungen, die dem Veranstalter gegenüber zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden, berechnet der Veranstalter 100 % des Seminarteilnehmerentgelts. In beiden Fällen ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstalter maßgebend.
(2) Die Stornoerklärung bedarf der Textform (Fax oder Email ist ausreichend). Der Veranstalter bittet um Verständnis, dass eine telefonische Stornierung nicht erfolgen kann.
(3) Der Veranstalter bietet den Teilnehmern eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr an. Diese Umbuchungsmöglichkeit kann nur einmal wahrgenommen werden und gilt damit nicht für die Veranstaltung, auf welche umgebucht wurde. Die Umbuchung muss spätestens einen Monat vor Beginn des ursprünglich vom Teilnehmer gebuchten Seminars erfolgen. Anstelle der Umbuchung wird dem Teilnehmer vom Veranstalter die Möglichkeit eingeräumt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, welcher seinerseits den vollen Seminarpreis an den Veranstalter zu zahlen hat.
§ 6 Hotelbuchungen
(1) Sollte sich der Teilnehmer für ein Seminar angemeldet haben, welches außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfindet, hat der Teilnehmer selbst eine Hotelbuchung durchzuführen oder für seine Unterkunft vor Ort Sorge zu tragen.
(2) Bei Seminarveranstaltungen innerhalb Deutschlands hat der Veranstalter in der Regel ein gewisses Zimmerkontingent im Veranstaltungshotel geblockt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine diesbezügliche Zimmerreservierung selbst vorzunehmen und dem Hotel mitzuteilen, dass er Teilnehmer des Seminars des Veranstalters ist, denn nur dann kann der Teilnehmer von den ggf. günstigeren Buchungspreisen profitieren. Entsprechendes gilt für eventuelle Änderungen oder Stornierungen.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter schließt dem Teilnehmer gegenüber mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit seine Haftung für jeden Schaden aus, der nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatz 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Abänderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Seminarveranstaltung freizustellen, es sei denn, diese beruhten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Ausgegebene Skripten / Seminarunterlagen
In nahezu allen durchgeführten Seminaren gibt der jeweilige Dozent oder der Veranstalter ein Skript oder begleitende Arbeitsunterlagen aus. Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Skripten und Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
§ 9 Urheberrecht
(1) Die ausgegebenen Skripte und Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden allein den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Sie sind ausschließlich für den privaten Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des jeweiligen Dozenten vervielfältigt werden. Gleiches gilt, wenn der Veranstalter Urheber der ausgegebenen Unterlagen ist.
(2) Ton- und Bildaufzeichnungen sind nur nach Absprache gestattet.
§ 10 Datenschutz
Die dem Veranstalter im Rahmen der Anmeldung übermittelten Daten werden ausschließlich für den vertraglichen Zweck der Seminarteilnahme verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Teilnahmebescheinigungen
(1) Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer über seine Seminarteilnahme eine Bescheinigung aus. Diese wird den Teilnehmern am letzten Tag der Veranstaltung bzw. bei eintägigen Seminaren am Ende des Tages ausgegeben.
(2) Teilnehmern, welche bei der Ärztekammer zugelassen sind, stellt der Veranstalter eine Bescheinigung über die erworbenen Weiterbildungspunkte aus.
§ 12 Schlussbestimmung
Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




